Sowas im Testament zu schreiben bringt in den meisten Fällen nichts. Jedenfalls vom Nachlassgericht eröffnet wird das Testament meistens erst nach der Bestattung, bzw. ist es dem Gericht egal, was da zur Bestattung steht.

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Was kann ich gegen Manipulation MEINER Dementen Mama durxh fremde tun , ich bin gerade vollkommen hilflos & Überfordert?

Hallo und guten Tag erst mal .

Ich heisse Michael und bin 49j jung ,

meine Mama ist jetzt 78j jung .

Worum geht es genau ...

Meine Mama IST Dement, da hilft kein Medikament mehr, dass wissen wir alle.

JETZT ist es aber so.....

- Ich hatte jetzt 2 schwere Operationen am Bein, da sich dort Tumore bildeten- und KONNTE NICHT immer wieder 55km zu ihr hin fahren.

In diesen letzten Monaten jedoch , haben sich der Vermieter & dessen Partnerin "angeblich" um Mama gekümmert , und sie extrem gegen mich aufgehetzt ...

ICH habe mit mama 03/2021 eine Vorsorgevollmacht gefertigt die auch beim Betreuungsgericht vor liegt .

Hinter meinem Rücken haben diese für mich FREMDEN erst kürzlich neue Vollmachten von Mama unterschrieben lassen .

Ich habe noch im Februar das Geführt , dass Mama ende Mai - Anfang Juni zu mir ins Haus zieht. Da war noch alles ok , solange sie ihre 2 Katzen mitnehmen kann.

Heute erreichte mich ein Brief von Mama, ich solle mich gefälligst nie wieder blicken lassen, und tue ich es doch, ruft die die Polizei. Mich würde ihre Gesundheit einen scheiss interessieren, ich würde ja eh bloss ihr Geld wegnehmen .

War ICH es, der ihr den neuen PKW gekauft hat .....

War ICH es, der Brennholz & Briketts für fast 2000eur für den Winter 23 auf 24 bezahlt hat ...

War ICH es, der ihre offenen Rechnungen die sie wirklich vergessen hatte, Bezahlt hat ...

Diese Personen haben sie jetzt binnen 8 - 10 Wochen SO EXTREM Manipuliert das sie moch regelrecht hasst , und ich stehe gerade vollkommen neben mir, weil ich nicht weiss was ich tun kann oder sollte ?

Wenn ich da hin fahre, und dieser Zigeuner (er ist wirklich einer) mir zu nahe tritt, weiss ich, dass die Situation binnen Sekunden Eskaliert und ich ins Gefängnis gehe .

Das aber ist nicht das was ich will , nein . Ich möchte die Zeit nutzen wollen die ich mit mama noch haben kann , bevor ihre Demenz alles zerstört ....

Welche Rechtlichen Möglichkeiten habe ich in so einer Situation, wer weiss etwas ?

Ich habe diese Vorsorge Vollmacht aus 3/2021 ..... wir haben Schriftliche Dokumente DAS Sie herziehen möchte und sich drauf freut ....und ich habe Telefonate aufgezeichnet , wie böse diese Menschen zu ihr sind und das sie am liebsten sofort da weg will .

Dieses Betreuungsgericht ist keine Hilfe, die antwortete lapidar mit " beantragen sie einen Gerichtlichen Betreuer !" , was vollkommen daneben ist in meinen Augen...

Wer weiss RAT oder kennt etwas ähnliches, denn dieses Gedindel hat bereits 2 Sterbegeld Versicherungen ergaunert wo SIE die begünstigten sind ...

Ich sehe hier MANIPULATION , Missbrauch einer Dementen Person , Abschottung von der eigenen Familie , nur um sich an ihrer echt hohen Rente so wie dem Pflegegeld stufe 3 und der Miete einzukassieren . Sich an meiner Mama zu Bereichern ...

Bitte, wer was weiss , ich wäre für jede Hilfe Dankbar , bevor das da eskaliert und ich 15j in Haft gehe ...

Danke vorab.

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Das Betreuungsgericht ist meiner Ansicht nach bei der Sache außen vor, eben weil du nicht Betreuer sondern Bevollmächtigter bist.

Du müsstest deine Vollmacht schlicht ausüben. Je nachdem ob du dafür bevollmächtigt wurdest, kannst du auch über den Aufenthalt deiner Mutter bestimmen, über ihren Umgang wirst du allerdings schlecht Entscheidungen treffen können. Du wirst ja nicht verhindern können, dass deine Mutter die Tür öffnet. Mit einer einstweiligen Verfügung könntest du es versuchen, die Erfolgsaussichten vermag ich hier nicht einzuschätzen.

Bezüglich der weiteren, neueren Vollmachten wäre die erste Option dir entweder vom Hausarzt oder Neurologen deiner Mutter ein Attest über die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmachten geben zu lassen. Wenn sie da geschäftsunfähig war, sind die Vollmachten unwirksam.

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Amtgericht hat Erbausschlagung nicht fristgerecht weitergeleitet. Gläubiger fordern Schuldbegleichung. Was tun?

Ich bin verzweifelt! Ich habe beim Nachlassgericht sofort nach Erhalt des Schreibens einen Termin zur Erbausschlagung vereinbart, weil ich weiß, dass es sich um hohe Schulden handelt. Leider habe ich erst nach 5 Wochen, kurz vor Ablauf der Frist einen Termin bekommen. Das Erbe wurde schriftlich ausgeschlagen. Leider habe ich keine Bescheinigung oder anderes bekommen. Man sagte mir, ich brauche mich um nichts kümmern, da sie das an das zuständige Amtsgericht senden (Nachbarstadt). Jetzt erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht aus der Stadt meiner verstorbenen Verwandten, dass ich als Erbin in Betracht komme! Ich habe sofort verzweifelt beide Amtsgerichte angerufen. Das Amtsgericht A bei dem ich ausgeschlagen habe, bestätigte mir dass es fristgerecht geschehen sei und im System vermerkt ist, allerdings würden sie auf Digitalisierung umstellen und daher würde sich die Weiterleitung etwas verzögern. Amtsgericht B hat noch immer kein Schreiben von Amtsgericht A bekommen. Jetzt flatterten die ersten Rechnungen ins Haus, in denen steht, dass Amtsgericht B mich als Erbin angegeben hat! Die haben meine Adresse an die Schuldner gegeben. Das sind immense Geldsummen (6-stellig!!!), die ich nie in meinem Leben bezahlen kann (Firmenpleite)!!! Deswegen habe ich sofort ausgeschlagen! Trotzdem wurde ich als Erbin angegeben. Ich bin total verzweifelt! Mein Leben ist vorbei! Ich bin noch jung und habe mit den Schulden meiner Großeltern doch gar nichts zu tun! Ich bin grade dabei mir ein eigenes Leben aufzubauen. Außerdem habe ich richtig und fristgerecht gehandelt. Können hier Gerichtsvollzieher an meiner Tür auftauchen und Möbel oder sowas mitnehmen? Ich habe solche Angst!

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Ich nehme an, du hast nicht nur schriftlich ausgeschlagen, sondern warst bei einem Termin vor Ort. Sonst hätte dir schon jemand mitgeteilt, dass die Ausschlagung formunwirksam wäre. Aber erstmal keine so große Angst haben, es gibt immer noch die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz, wenn die Ausschlagung doch nicht wirksam gewesen wäre.

Du solltest ja eine Abschrift deiner Ausschlagungserklärung haben. Schicke die an die Gläubiger und verweise darauf, dass du nicht Erbe bist.

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Kommt ganz drauf an, was drin steht. Das kann ein Vergütungs- oder Genehmigungsbeschluss sein, die er nicht lesen muss, wenn er nicht will, aber das Gericht ist verpflichtet ihm diese zuzustellen. Da kann er schreiben so viel er will, dass er nicht kontaktiert werden will, die muss er bekommen. Lesen muss er sie natürlich nicht.

Wenn er allerdings eine Ladung zu einem Anhörungstermin zugestellt bekommt, kann es am Ende auch sein, dass er von der Polizei zur Anhörung vorgeführt wird, wenn er nicht kommt.

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Man kann nicht einfach einen Eigentümer aus dem Grundbuch löschen. Auch wenn die Angehörigen gar nicht wissen, dass die Erben sind, sind sie es.

Wenn die Erben nicht kontaktiert werden können, würde mir einfallen, dass ihr eine Abwesenheitspflegschaft für die abwesenden Erben beantragen könntet. Dann könntet ihr bspw. die Teilungsversteigerung beantragen.

Das wäre wahrscheinlich die schnellere Variante, allerdings auch nicht gerade „schnell“.

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Wie viel Recht auf Verwahrlosung steht einem Menschen zu?

Liebe Community,

Ich bin 51 Jahre alt und werde im Mai 52 Jahre alt! Ich habe schon sehr viel in meinem Leben gesehen und erlebt, zumal ich in unterschiedlichen Branchen gearbeitet habe, mehrmals umgezogen bin und auch schon früher mal vier Jahre obdachlos gewesen war!

Heute leben mein Mann und ich in zwei Wohnungen, eine mit Dachterrasse. Ich bin selbständig in einer sozialen Tätigkeit.

Er arbeitet bei einer Firma für Behinderte, die dort ausgebildet werden in unterschiedlichen Fachbereichen und für den ersten Arbeitsmarkt fit zur Verfügung gestellt werden! Er arbeitet die Leute ein!

Wir gehen beide arbeiten.

Ich hatte aufgrund meiner Erfahrungen Menschen kennen gelernt, die auch arbeiten gingen, durch schwere Traumatas aus der Kindheit später mit 37 Jahren in die Psychiatrie gekommen sind, dort mit Tabletten angefüttert worden sind, abhängig gemacht worden sind - denn als die Tabletten reduziert werden sollten, um sie wieder ab zu setzen hatte besagte Person plötzlich Schizophrenie, die sie zuvor niemals hatte. Ein Versuchskaninchen der Pharmaindustrie. Er bekam starke Depressionen, ging nicht mehr arbeiten. Bekam eine gesetzliche Betreuerin. Seine Niereninsuffizienz brachte ihn schließlich an die Dialyse! Er verwahrloste Zuhause, aber ich und ein Hauskrankendienst machten dort regelmäßig sauber, bis besagte Person einen Schlaganfall bekam und dann so übel stürzte, dass sie einen Oberschenkelhalsbruch hatte!

Ich rede von Menschen, die so behindert sind, eine gerichtliche Betreuung bekommen, denen plötzlich alles abgenommen wird, die zu Pflegefällen werden, die verwahrlosen, die dann irgendwann in Pflegeheime und Seniorenheimen gesteckt werden!

Diese Betreuerin von ihm hat ihn jetzt ins Heim gesteckt und will seine Möbel und Sachen auf den Müllhaufen werfen und dem Eigentümer der Wohnung, der damals der Hausverwaltung die Wohnung als Privatwohnung abgekauft hat, seine Wohnung wieder zuteilen.

Der arme Mensch, der jetzt im Seniorenheim lebt, war ein deutscher, christlicher, arbeitender, angepasster Bürger im Bund der Rosenkreuzer!

Was hätte man für ihn tun können?

Wie viel Verwahrlosung steht dem Menschen in Deutschland zu?

Lieben Dank und kommt gut durch die Nacht.

💋✨🌛✨💫

Sonnenstrahl222 🌞

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Jeder hat das Recht zu verwahrlosen, im Extremfall auch bei drohender Lebensgefahr. So ist es speziell im Betreuungsrecht auch geregelt.

Hier haben wir mMn aber einen anderen Fall. Der Betroffene entschließt sich nicht selbst zu verwahrlosen.

Aber um auch mal etwas klarzustellen: Man kommt nicht gesund in die Psychiatrie, wird behandelt und kommt krank wieder raus.

Wenn diese Person zwangsweise in der Psychiatrie eingewiesen wurde, dann weil er eben krank war. Nichts mit Versuchskaninchen.
Auch eine gesetzliche Betreuung ist kein Teufelswerk. Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, muss es jemand anderes tun, sonst würde der Betroffene ja nur noch mehr verwahrlosen.

Irgendwann ist bei jedem auch mal der Punkt erreicht, wo ambulante Pflege eventuell nicht mehr ausreicht und man leider Gotte in ein Pflegeheim muss. Dort ist der Platz begrenzt und man kann schlicht nicht den ganzen Hausrat mitnehmen. Auch die Wohnung muss irgendwie verwertet werden, denn sonst zahlt keiner das Pflegeheim.

Zugegeben, einige Betreuer sind leider relativ vorschnell damit, jemanden ins Heim zu stecken. Das allerdings vor dem Hintergrund, dass sie selbst kein Risiko eingehen wollen, dass dem Betroffenen zuhause etwas passiert und sie selbst dafür haftbar gemacht werden und weil sie schlicht überlastet sind. Ein Betreuer erhält nämlich nicht wirklich viel Geld für seine Arbeit und im übrigen sogar noch weniger, wenn die Person im Heim lebt.

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Die mediale Schmutzkampagne gegen die AfD ist erbärmlich. Wie kann sich die AfD dagegen wehren?

Rechtzeitig zur Europawahl. Die Maschine ist geölt. Sorry, aber der zeitliche Zusammenhang mit dem Wahlkampfauftakt für die Europawahlen ist offensichtlich. Hier sollen Schlagzeilen und negative PR erzeugt werden, indem die Staatsanwaltschaft mit großem Getöse bekannt gibt, dass sie "ermittelt". Nach der Wahl wird dann alles ohne Ergebnis eingestellt. Hier zählt nur die initiale Schlagzeile.

Im Fall von Krah betonte der Sprecher, dass die Vorermittlungen derzeit allein der Prüfung dienten, ob sich ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordneten-Bestechung ergebe. Und dann darf sowas in der Öffentlichkeit breitgetreten werden? Es gibt noch nicht mal einen Anfangsverdacht. Wenn die alternativen Medien und die Leipziger Zeitung Recht haben, dass der angebliche Spion seit 2007 Informant des Verfassungsschutzes ist, fragt man sich, wer das Ganze organisiert hat?

Im Fall von Bystron soll EIN Abgeordneter (aus welchem polit. Lager?) also erkannt haben, dass bestimmte Geräusche auf einer Tonaufnahme vom Rascheln und Zählen von Geld herrühren, und er will sogar heraushören, dass Bystron es ist, der da raschelt. Donnerwetter! Wo ist denn das Video? Wo sind die Ton-Beweise? Hier wird wieder nur im Konjunktiv berichtet! Es gibt ja noch nicht mal einen Anfangsverdacht gegen Bystron.

Zu Höcke: Ich habe in meinem langen Leben nicht gewusst, dass dieser Spruch verboten ist, und dass diese eigentlich wohlmeinende Aussage so negativ interpretiert werden kann. Man sollte doch betrachten, was mit der Aussage gemeint ist, und nicht in welchem Zusammenhang da früher vor 90 Jahren Dinge hineingelegt wurden. Leider ist das genau diese Verengung des "Sagbaren" in Deutschland, die das Leben hier immer unangenehmer machen. Freiheitliche demokratische Lebensweise geht in meinen Augen anders. Unabhängig davon wie man Herrn Höcke beurteilt, finde ich es schon ziemlich irre, dass es verboten sein soll auszusprechen alles für sein Land geben und fordern zu wollen. Wenn ein deutscher Soldat ausspricht "ich gebe alles für mein Land", wird das sicherlich so erwartet und nicht sanktioniert, oder etwa nicht?

Soll, könnte, mutmaßlich, Vorermittlungen....

Wo sind denn die Beweise?

Der Kalender mit den perfekt vor den anstehenden Wahlen abgestimmten Diskreditierungsmaßnahmen gegen missliebige rechtskonservative Politiker wird im Schulterschluss zwischen linksgrüner Politik und ebensolchen Medien minutiös abgearbeitet.

Leipziger-Volkszeitung 26.04.2024:
"Dresden. Die Affäre um den verhafteten Mitarbeiter des Europaabgeordneten Maximilian Krah (AfD) beschäftigt nun auch den sächsischen Verfassungsschutz: Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf Nachrichtendienstakten berichtet, war der mutmaßliche chinesische Spion Jian G. eine Zeit lang Informant des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Die Aufarbeitung in Sachsen beginnt nun.
G. soll demnach im März 2007 vom LfV zum ersten Mal angesprochen worden sein, nachdem der Bundesnachrichtendienst die sächsischen Kollegen auf G. hinwies. G. habe sich zuvor als Informant angeboten. Ab Dezember 2007 soll G. dann als Informant für den Verfassungsschutz gearbeitet haben."
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Was wäre denn deine Konsequenz, wenn Beweise vorgelegt werden? Nach dem wie du hier schreibst, vermute ich eher, dass du „Fälschung!“ rufst, statt dich von deinen Ansichten abbringen zu lassen.

Zu Höcke: der ist Geschichtslehrer. Wenn einer weiß, was das bedeutet, dann der.
Und natürlich muss alles im Kontext gesehen werden. Jemanden, der Geschichtslehrer war und dem ultrarechtsnationalem Teil einer ohnehin rechten Partei vorsitzt, traue ich zu, dass er ganz genau weiß, was er da sagt. Da braucht man auch nicht sagen „Ups, wusste ich nicht“. Wer das glaubt, ist echt verblendet.

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Da es Deutschland als Nation noch gar nicht so lange gibt, würde man im Geschichtsunterricht also nur die Weimarer Republik bzw. deren Grundgedanken durchnehmen können. Nicht mal die Geschichte der Weimarer Republik selbst, weil das Thema Hand in Hand mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus geht.

Vielleicht ist noch positiv die Sozialgesetzgebung von Bismarck. Ansonsten hat Deutschland leider politisch relativ wenig positive Geschichte zu bieten.

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Du kannst einen Wechsel beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Für den Wechsel wird aber wahrscheinlich eine Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers vorgelegen haben. Dass du ihn einfach nicht mehr als TV haben willst, wird wahrscheinlich nicht ausreichen.

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Nein, sollten sie weiterhin nicht dürfen

Genau deshalb sollte auch die Kreuzpflicht in öffentlichen Gebäuden in Bayern abgeschafft werden. Sowas hat in staatlichen Gebäuden nichts zu suchen.

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Also als Beamter auf Widerruf kann ich es mir schwierig vorstellen. Auf Probe schon eher, aber aus meinem Bekanntenkreis hab ich es nur erlebt, dass Teilzeit erst ab Lebenszeitverbeamtung gewährt wurde.

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Ich wüsste nicht einmal, dass dort überhaupt Beamte im mittleren Dienst arbeiten.

Der Großteil der bei der Stadt arbeitet ist mittlerweile angestellt.

Wenn man sich an den Tätigkeiten des mittleren Dienstes in anderen Bereichen orientieren kann, dann wohl viel Aktenarbeit und Kontakt mit Bürgern über Telefon und Post.

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  1. Könnte mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch (§2325 BGB) im Zusammenhang stehen, der dir eventuell zusteht, wenn in den letzten 10 Jahren Schenkungen an Dritte getätigt wurden. Diese Schenkungen würden dann zum Teil zum Nachlass fiktiv hinzugerechnet werden und du hättest einen höheren Gesamtanspruch.
  2. Da wird nichts prozentual berechnet. Dir steht ein Anteil am Nachlass in der Höhe von 50% deines gesetzlichen Erbteils zu. Die 16.000€ werden vom Aktivnachlass abgezogen und vom übrigen Nachlass erhältst du deinen Anteil.
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