Wer die Bestattungskosten erstmal tragen muss, ist Ländersache. Jedenfalls in Bayern sind es die Angehörigen, diese werden es sich aber vom Erben wiederholen wegen § 1968 BGB, wonach der Erbe die Bestattung zu bezahlen hat.
Ja, in der Regel mit PZU, weil ein Nachweis gebraucht wird, wann die Rechtsmittelfristen begonnen haben.
Um was geht es denn genau?
Ein Betreuer ist nicht dein Mädchen für alles. Der wird schon wissen, für was er zuständig ist.
Also ich vermute, dass die Erbenemittler ihren eigenen Anteil schon abgezogen haben.
Anders kann ich mir einen Anteil von 3/5 für zwei Erben nicht erklären.
Der Bruder deines Vaters ist verstorben. Er hat keine Erben erster Ordnung (Kinder), also sind wir bei den Erben zweiter Ordnung, also den Eltern und deren Abkömmlinge.
Die Eltern sind wohl schon verstorben. Also wären deren Kinder Erben zu gleichen Teilen. Wenn hier nur dein Vater und die Halbschwester erben sollen, sind wohl die 5 Kinder deines Großvaters auch schon verstorben(?)
Dann müssten aber die Anteile je 1/2 sein. In deiner Frage sieht es aus, als ob insgesamt 3/5 auf beide verteilt werden soll (?). Kann ich mir nicht anders erklären, als dass die Erbenermittler schon 2/5 für sich reserviert haben.
Kommt darauf an, ob der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin das Ablaufdatum überhaupt anschaut.
Im Zweifel wird man sich auch mit abgelaufenen Perso ausschlagen lassen, weil das keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Ausschlagungserklärung ist und die Identität jedenfalls glaubhaft gemacht wurde.
Verständnis ja, in gewisser Weise.
Gehört nichts desto trotz hart bestraft.
Das Gewaltmonopol hat der Staat.
Nein, nur Abkömmlinge (Kinder und alles danach), sowie Ehegatten und Eltern.
Also, so wie ich es verstehe, wurdest du von der Betreuerin des Erblassers informiert und beim Nachlassgericht gibt es bisher noch nichts?
Zu allererst: du musst als Miterbe nicht die anderen Erben suchen. Das ist Aufgabe des Nachlassgerichts. Die Quoten stellt auch das Nachlassgericht fest, da haben sich nicht die Erben zu einigen.
Also, wenn du sicher bist, dass du keine Schulden erbst: Erbschein beantragen. Fertig. Rest macht das Gericht.
Zu den bisherigen Antworten ist nur noch zu sagen, dass man den Erbschein nur braucht, wenn die Eltern kein notarielles Testament gemacht haben.
Sowas im Testament zu schreiben bringt in den meisten Fällen nichts. Jedenfalls vom Nachlassgericht eröffnet wird das Testament meistens erst nach der Bestattung, bzw. ist es dem Gericht egal, was da zur Bestattung steht.
Das Betreuungsgericht ist meiner Ansicht nach bei der Sache außen vor, eben weil du nicht Betreuer sondern Bevollmächtigter bist.
Du müsstest deine Vollmacht schlicht ausüben. Je nachdem ob du dafür bevollmächtigt wurdest, kannst du auch über den Aufenthalt deiner Mutter bestimmen, über ihren Umgang wirst du allerdings schlecht Entscheidungen treffen können. Du wirst ja nicht verhindern können, dass deine Mutter die Tür öffnet. Mit einer einstweiligen Verfügung könntest du es versuchen, die Erfolgsaussichten vermag ich hier nicht einzuschätzen.
Bezüglich der weiteren, neueren Vollmachten wäre die erste Option dir entweder vom Hausarzt oder Neurologen deiner Mutter ein Attest über die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmachten geben zu lassen. Wenn sie da geschäftsunfähig war, sind die Vollmachten unwirksam.
Man kann nicht einfach einen Eigentümer aus dem Grundbuch löschen. Auch wenn die Angehörigen gar nicht wissen, dass die Erben sind, sind sie es.
Wenn die Erben nicht kontaktiert werden können, würde mir einfallen, dass ihr eine Abwesenheitspflegschaft für die abwesenden Erben beantragen könntet. Dann könntet ihr bspw. die Teilungsversteigerung beantragen.
Das wäre wahrscheinlich die schnellere Variante, allerdings auch nicht gerade „schnell“.
Jeder hat das Recht zu verwahrlosen, im Extremfall auch bei drohender Lebensgefahr. So ist es speziell im Betreuungsrecht auch geregelt.
Hier haben wir mMn aber einen anderen Fall. Der Betroffene entschließt sich nicht selbst zu verwahrlosen.
Aber um auch mal etwas klarzustellen: Man kommt nicht gesund in die Psychiatrie, wird behandelt und kommt krank wieder raus.
Wenn diese Person zwangsweise in der Psychiatrie eingewiesen wurde, dann weil er eben krank war. Nichts mit Versuchskaninchen.
Auch eine gesetzliche Betreuung ist kein Teufelswerk. Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, muss es jemand anderes tun, sonst würde der Betroffene ja nur noch mehr verwahrlosen.
Irgendwann ist bei jedem auch mal der Punkt erreicht, wo ambulante Pflege eventuell nicht mehr ausreicht und man leider Gotte in ein Pflegeheim muss. Dort ist der Platz begrenzt und man kann schlicht nicht den ganzen Hausrat mitnehmen. Auch die Wohnung muss irgendwie verwertet werden, denn sonst zahlt keiner das Pflegeheim.
Zugegeben, einige Betreuer sind leider relativ vorschnell damit, jemanden ins Heim zu stecken. Das allerdings vor dem Hintergrund, dass sie selbst kein Risiko eingehen wollen, dass dem Betroffenen zuhause etwas passiert und sie selbst dafür haftbar gemacht werden und weil sie schlicht überlastet sind. Ein Betreuer erhält nämlich nicht wirklich viel Geld für seine Arbeit und im übrigen sogar noch weniger, wenn die Person im Heim lebt.
Was wäre denn deine Konsequenz, wenn Beweise vorgelegt werden? Nach dem wie du hier schreibst, vermute ich eher, dass du „Fälschung!“ rufst, statt dich von deinen Ansichten abbringen zu lassen.
Zu Höcke: der ist Geschichtslehrer. Wenn einer weiß, was das bedeutet, dann der.
Und natürlich muss alles im Kontext gesehen werden. Jemanden, der Geschichtslehrer war und dem ultrarechtsnationalem Teil einer ohnehin rechten Partei vorsitzt, traue ich zu, dass er ganz genau weiß, was er da sagt. Da braucht man auch nicht sagen „Ups, wusste ich nicht“. Wer das glaubt, ist echt verblendet.
Da es Deutschland als Nation noch gar nicht so lange gibt, würde man im Geschichtsunterricht also nur die Weimarer Republik bzw. deren Grundgedanken durchnehmen können. Nicht mal die Geschichte der Weimarer Republik selbst, weil das Thema Hand in Hand mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus geht.
Vielleicht ist noch positiv die Sozialgesetzgebung von Bismarck. Ansonsten hat Deutschland leider politisch relativ wenig positive Geschichte zu bieten.
Du kannst einen Wechsel beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Für den Wechsel wird aber wahrscheinlich eine Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers vorgelegen haben. Dass du ihn einfach nicht mehr als TV haben willst, wird wahrscheinlich nicht ausreichen.
Anspruch im dem Sinne, dass man es einklagen könnte, nein.
Aber wenn du einen Betreuer brauchst und willst, kannst du einfach beim Amtsgericht einen Antrag stellen und dort wird dann geprüft, ob eine Betreuung angeordnet werden kann.
Ich finde gut, dass er im Perso ist. Die Polizei hat die Abdrücke nicht.
Ich denke da ist es einfacher Fingerabdrücke von Wildfremden in der U-Bahn zu bekommen, als einen einzigen aus dem Perso.
Genau deshalb sollte auch die Kreuzpflicht in öffentlichen Gebäuden in Bayern abgeschafft werden. Sowas hat in staatlichen Gebäuden nichts zu suchen.
Also als Beamter auf Widerruf kann ich es mir schwierig vorstellen. Auf Probe schon eher, aber aus meinem Bekanntenkreis hab ich es nur erlebt, dass Teilzeit erst ab Lebenszeitverbeamtung gewährt wurde.