Wieso sollte das nicht zusammenpassen? Eigentlich passt es sogar sehr gut, denn sie können es sich leisten, Berufe zu ergreifen, die sie sich wünschen oder in denen man nicht so viel verdient und haben trotzdem genug Geld, um gut zu leben, weil Papi die Eigentumswohnung schon bezahlt hat und es noch regelmäßige monatliche Zahlungen gibt.

Außerdem passiert gar nicht so selten, dass Kinder genau das Gegenteil von dem machen (wollen), was die Eltern tun oder wollen. Manchmal geht es dann auch mehr ums Prinzip und nicht unbedingt darum, für sich selbst den besten Beruf zu finden.

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Ja, es könnte sein, dass die neue Firma von der Berufsschule eine Nachfrage erhält, wenn sie versuchen, dich ein zweites Mal anzumelden. Kommt aber auch ein bisschen darauf an, wie schnell sie sind.

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Ja sicher

An den richtigen Antworten von vor 4 Tagen hat sich nichts geändert.

Sie haben dir ein Vertragsangebot geschickt und du nimmst es nicht an. Du solltest aber der Fairness halber bei der Firma möglichst schnell absagen, damit sie die Chance haben, schnell jemand anderen zu finden.

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AfD Verbot im Arbeitsvertrag?

Ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens mit knapp 20 Mitarbeitenden. Nach den schockierenden Nazi Skandalen von Sylt habe ich gestern eine Dringlichkeitssitzung einberufen und meinen Mitarbeitern in einem Vortrag über die Gefahr von Rassismus und Rechtsextremismus gehalten. Dabei habe ich auch über meine persönliche Migrations Geschichte und die meiner Mitarbeiter gesprochen.
Ich sehe mich in der Verantwortung etwas gegen den immer größeren Rechtsruck in der Gesellschaft zu tun und würde daher unseren Arbeitsvertrag aktualisieren wollen.

Zum einen möchte ich meinen Mitarbeitern schriftlich verbieten die AfD zu wählen, hier berufe ich mich auf Aussagen des Verfassungsschutzes und Gerichte welche die AfD als antidemokratisch und rechtsextremistisch bezeichnen. Mündlich habe ich bereits allen Arbeitern vor Jahren verboten die AfD zu wählen.
Hinzu verpflichte ich meine Arbeiter jegliches Rassistisches Verhalten in ihrem Umfeld an eine zentrale amtliche Stellenoder mir persönlich zu melden.
Auf Verdacht ein Mitarbeiter könnte rechte Tendenzen haben behalte ich mir das Recht vor eine Kündigung wegen Gefährdung des betrieblichen Zusammenlebens zu stellen, sollte der Mitarbeiter diesen Verdacht nicht ausräumen können.

Wahrscheinlich werde ich dieses Verhalten ohnehin mit meinem Anwalt besprechen dennoch frage ich mich ob es legitim ist genannte Punkte in den Arbeitsvertrag zu schreiben. Als Kleinunternehmer müsste es ja einfacher sein Kündigungen wegen antidemokratischen und rassistischen Verhaltens zu stellen?

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Natürlich hat du als Arbeitgeber das Recht, Verträge zu schließen mit wem du willst. Dennoch gilt es auch Gesetze zu beachten, die eine freie Meinungsäußerung schützen, freie Wahlen gewährleisten und Diskriminierung verhindern. Daher wird es nicht möglich sein, die von dir geplanten Schritte in der Form umzusetzen. Schon wenn du im Bewerbungsgespräch fragst, was jemand wählt, machst du dich angreifbar und ein Bewerber könnte auf Einstellung klagen. Also lass dich wie geplant beraten, welche legalen Möglichkeiten du hast, um deine nachvollzoehbaren Ziele zu erreichen.

Aber es bleibt dir natürlich unbenommen, neue Mitarbeiter, bei denen sich während der Probezeit herausstellt, dass sie nicht in deine Firma passen, ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Nach der Probezeit wird es halt schwieriger, aber auch nicht unmöglich, wenn jemand z.B. den Betriebsfrieden stört.

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Das heißt Käuferschutz, weil es einen Käufer vor unlauteren Verkäufern oder mangelhafter Lieferung schützt) und nicht Veranstaltungsbesucherschutz, die aus privaten Gründen ihre Meinung ändern.

Mit anderen Worten, euer Kaufvertrag ist ordnungsgemäß abgewickelt worden und du hast jetzt die Karten, die du ja auch weiterverkaufen könntest. Es gibt in dem Fall kein Widerrufsrecht oder eine mangelhafte Lieferung, daher auch keine Rücknahmeverpflichtung für den Verkäufer.

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Du kannst auf dem Gymnasium den schulischen Teil der Fachhochschulreife (Fachabi) erlangen. Wenn du G8 machst, dann nach der 11. Klasse, ansonsten nach der 12. Klasse.

In dem Fall erwirbst du mit deiner Ausbildung den praktischen Teil der Fachhochschulreife und hast danach automatisch dein Fachabi.

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Frima ist der Name eines Unternehmens

Unternehmen ist eine wirtschaftliche rechtlich selbstständige Organisation, die einem wirtschaftlichen Zweck dient. Also eher ein wirtschaftliches Konstrukt und kein Ort oder Platz.

Betrieb ist die Stätte, an dem das Unternehmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Das kann eine Fabrik sein, in der etwas hergestellt wird, ein Laden, in dem etwas verkauft wird oder ein Büro, in dem eine Dienstleistung erbracht wird. Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe / Betriebsstätten haben.

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Meine aktuellen Zensuren liegen bei 2-3, aber ist auch manchmal eine 4 dabei. Bin allerdings auch ziemlich faul. Möchte IT Administrator werden. Meine Begabung ist Informatik.

Wenn dich die thematische Breite des Abiturs abschreckt, dann schau dich doch mal nach einer Fachoberschule für Informatik um. Damit könntest du dich etwas zielgerichteter aufstellen und auch den für ein IT-Studium erforderlichen NC schaffen.

In manchen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit, parallel eine Ausbildung und das Fachabi zu machen, da müsstest du dich mal erkundigen - ist aber ziemlich herausfordernd - da dürftest du nicht mehr faul sein ;). (Dauer 3 Jahre)

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, auf ein (technisches?) Gymnasium zu gehen und nach der 12 abzugehen, dannn hast du den schulischen Teil der Fachhochschulreife und dann machst du anschließend eine Berufsausbildung und hast das Fachabitur. (Dauer 4-5 Jahre) Dann sparst du dir die Abiprüfung.

Schau mal auf der Seite des Kultusministeriums deines Bundeslandes, da findest du weitere Informationen und manchmal auch einen Schullaufbahnberater (meist online).

Wünsche dir viel Erfolg!

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Das liegt daran, dass das Substantiv "Name" in den verschiedenen Fällen unterschiedlich gebeugt = verändert wird.

Nominativ: der Name / sein Name (sein Name fiel mir plätzlich ein - Frage: Wer oder was fiel mir plätzlich ein? Der Name)

Genitiv: des Namens / seines Namens (Die Herkunft seines Namens ließ sich leicht bestimmen - Frage= wessen Herkunft ließ sich leicht bestimmen? Die Herkunft des Namens ließ sich leicht bestimmen)

Dativ: dem Namen / seinem Namen (Mit seinem Namen hatte er sich schon als Kind nicht anfreunden können - Frage: Mit wem oder was konnte er sich nicht anfreunden? Mit seinem Namen)

Akkusativ: den Namen / seinen Namen / Ihren Namen (Er schreibt seinen Namen auf den Antwortbogen - Frage: Wen oder was schreibt er auf den Antwortobgen? Seinen Namen.)

Hier kannst du auch nochmal nachlesen https://www.studienkreis.de/deutsch/vier-faelle-kasus-bestimmen/

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Ja, sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, musst du ein Gewerbe anmelden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen, das kannst du online machen. Dabei beantragst du auch gleich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, da dein Umsatz auf den Flohmärkten ja wahrscheinlich nicht höher als 22.000 € im Jahr sein wird.

Das ist wichtig, denn sonst müsstest du deine Produkte um 19% teurer machen und von jedem Verkauf die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dafür müsstest du dann regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen und eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben. Den ganzen Aufwand sparst du dir mit der Kleinunternehmerregelung.

Damit musst du nur einmal zum Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, in der du alle Kosten und Einnahmen zusammenrechnest und dann beim Finnazamt einreichst. Wenn du mit deinen zu versteuernden Einkommen insgesamt (vielleicht hast du ja noch einen Hauptjob) über den Grundfreibetrag von 11.604 € kommst, musst du auf deine Einnahmen Steuern zahlen. Dafür solltest du dir Geld zurücklegen. Die Steuererklärung musst du in jedem Fall abgeben, auch wenn deine Einnahmen unter der Grenze liegen.

Auch wäre es hilfreich, wenn du eine Kalkulation deiner Kosten und Einnahmen machst. Also: wieviel kostet dich das Material, wie hoch sind die Standgebühren auf dem Flohmarkt, wie hoch sind deine Fahrtkosten etc. Diese Kosten kannst du von deinen Einnahmen abziehen und den Rest musst du dann ggfs. versteuern.

Wünsche dir viel Erfolg!

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Ich würde einfach eine komplett neue Bewerbung für die Ausbildungsstelle an dem neuen Standort schicken. Vielleicht wird das separat und von ganz anderen Menschen bearbeitet. Du kannst ja in deiner Bewerbung erwähnen, dass du dich im März schon auf die andere Stelle bweorben hattest, bislang noch nichts gehört hast, aber aufgrund der Nähe zu deinem Wohnort sehr an der jetzt ausgeschriebenen Stelle interssiert bist.

Wünsche dir viel Erfolg!

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Es kommt ja irgendwie auch auf das Gesamtpaket an.

Wie kommst du mit den Kollegen klar?
Wie gut ist dein Chef?
Wie gut ist dein Verdienst?
Wie komfortabel ist dein Arbeitsweg?
Wie gut steht deine Firma am Markt da, wie sicher ist dein Arbeitsplatz?

Wenn das alles stimmt, kann man, wenn man den Job zum Geldverdienen und nicht zur Selbstverwirklichung hat, auch darüber hinwegsehen, dass es eintönig ist.

Bei jedem neuen Job kannst du immer nur das Gehalt im voraus bewerten. Wie gut die anderen Faktoren sein werden, ist immer ein Risiko.

Alternativen zur Kündigung:
Frag mal in deiner Firma nach, ob man deinen Job interessanter gestalten kann, dir Zusatzaufgaben oder einen anderen Job geben kann.

Oder such dir ein Hobby oder Ehrenamt, das dir den intessanten Kick in deinem Leben gibt.

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Das ist allein die Entscheidung deiner Chefin. Wenn sie dir Hilfe angeboten hat, dann frag sie ruhig.

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Schlechte Übersetzung und ev. auch noch ein Tippfehler.

Es gibt Allernächste, die bringen ins Verderben

Vielleicht soll das nicht ins sondern uns heißen, oder bringen uns ins Verderben. Das bedeutet, dass jemand, nur weil er dir nahe steht, es nicht gut mit dir meinen muss oder auch unabsichtlich dafür sorgt, dass es dir schlecht geht - also insgesamt negative Auswirkungen für dein Leben hat.

und es gibt Freunde, die hangen fester an, als ein Bruder

"hangen fester an" gibt es im Deutschen nicht und es lässt auch Spielraum für Interpretationen.

Kann sein, dass gemeint ist, dass dir ein Freund näher steht als ein Bruder, kann sein, dass er treuer ist als ein Bruder, kann sein, dass er mehr an dir hängt, das heißt aber nicht, dass du mehr an ihm hängst (also er dich wichtiger ist). oder es kann sein,. dass du mehr an ihm hängst, als an deinem Bruder.

Und dann kann man noch fragen, ob jemand, der fest an einem hängt ein Vorteil oder eine Belastung ist.

Also sorry, aber vielleicht ist der Spruch in der Originalsprache eindeutiger zu verstehen - so ist er nicht eindeutig.

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Nach meinem Verständnis berechnest du keine Gutschrift, sondern ihr stellt euch gegenseitig Rechnungen:

  1. Du stellst deinem Auftraggeber eine Rechnung über 1.000 € (ohne MwSt.)
  2. der Fahrer (Kleinunternehmer stellt dir eine Rechnung über 200 € (ohne MWSt)
  3. der Verlader stellt dir eine Rechnung. Wie hoch die ist, hängt davon ab. was du genau mit dem Verlader vereinbart hast.

Wenn jemand umsatzsteuerpflichtig ist, geht er normalerweise davon aus, dass die Umsatzsteuer obendrauf kommt, also in dem Fall wären es dann 535,50 €, was für dich blöd ist, denn du kannst wegen der Kleinunternehmerregelung die 85,50 € nicht als Vorsteuer geltend machen und deshalb bleiben für dich dann keine 350 €, sondern nur 264,50 übrig.

Wenn du mit ihm vereinbart hast, dass er 450 € brutto bekommt, dann stellt er dir eine Rechnung über 450 € incl. Umsatzsteuer ( 378,15 + 71,85 MwSt., die er aber ans Finanzamt abführen muss, daher bleiben für ihn keine 450 €, sondern nur 378,15 €)

Für zukünftige Fälle solltest du entweder deinen Preis bei deinem Auftraggeber entsprechend erhöhen, oder mit deinem Verlader eine Vereinbarung über den Brutto-Preis treffen.

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Um den theoretischen Teil zu bestehen, brauchst du in drei von den vier schriftlichen Prüfungsfächern mindestens eine 4. Mit zwei 5ern kannst du eine mündliche Nachprüfung machen um dich auf eine 4 zu verbessern.

Praktische Teil der Prüfung

Wenn du nicht zu einer möndlichen Nachprüfung eingeladen wurdest, kannst du nach meinem Verständnis kannst du mit 2 5en die Prüfung insgesamt nicht mehr bestehen.

Aber wenn du in der praktischen Prüfung mindestens eine 4 hast, brauchst du zum nächsten Prüfungstermin nur noch den schriftlichen Teil zu wiederholen, in denen du die 5er hattest. Das musst du aber beantragen. Wende dich dafür an deinen Ausbildungsbetrieb und/oder an die Ausbildungsberater deiner Zahnärztekammer.

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Für den Besuch privater Schulen musst du bezahlen, für öffentliche nicht. Private Schulen finanzieren sich daher selbst und öffentliche sind darauf angewiesen, vom Staat Gelder zu bekommen, um die Toiletten zu renovieren oder neue Schulmaterialien anzuschaffen.

Wenn Eltern für Privatschulen viel Geld bezahlen, dann erwarten sie auch einen besseren Standard als bei den staatlichen Schulen und würden ihre Kinder von der Schule nehmen, wenn diese Erwartungen nicht erfüllt werden.

Folglich kannst du davon ausgehen, dass die Leistungen der Privatschulen besser sind, was die Qualität der Ausstattung, die Klassengröße und Betreuung insgesamt sowie die Einhaltung von Regeln anbelangt.

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Sorry, das sind zu viele Unklarkheiten, um das genau auszurechnen. Sind die 7,45 Stunden bzw. 8,30 Stunden pro Schicht mit oder ohne Pause?

Schichtbeginn bis 20.00 Uhr? Dann müsste die Frühschicht auch 15% Zuschlag haben und dann kann man gleich den Stundenlohn höher angeben. Oder ist gemeint, dass in der Mittelschicht generell 15% Zuschlag auf die gesamte Zeit gezahlt wird und in der Nachtschicht immer 25%?

Frag doch im Betrieb nach, wie das gerechnet wird.

Die Stundenlöhne mit Zuschlag berechnen sich wie folgt:

15% Zuschlag: 17 € mal 15 geteilt durch 100 = 2,55 € Zuschlag pro Stunde ergibt insgesamt 19,55 € pro Stunde

25% Zuschlag: 17 € mal 25 geteilt durch 100 = 4,25 € Zuschlag pro Stunde ergibt insgesamt 21,25 € pro Stunde

Also wenn die Nachtschicht 8,5 Stunden ohne Pause sind, bekommst du 8,5 x 21,25€ = 180,63 € pro Schicht. Wenn die 8,5 Stunden mit Pause sind, arbeitest du nur 7,75 Stunden = 7,75 x 21,25 € = 164,68 €

Jeweils brutto, also davon gehen noch Steuern und Sozialversicherung ab.

Jetzt musst du selber herausfinden, wieviel sie ab welcher Urhzeit zahlen und ob die Pausen drin sind und dir das dann ausrechnen.

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