Zu schnell wegen Polizei mit Blaulicht?
Hallo :) Ich bin heute unterwegs gewesen und genau vor einem mobilen Blitzer war ich innerorts auf der linken Spur von 2 Spuren, die Polizei kam von hinten mit einem enormen Tempo mit Blaulicht an und weil ein Fahrzeug genau neben mir war hab ich aufs Gas gedrückt um der Polizei den Weg freizumachen, genau in dem Moment war der Blitzer da und ich war kurzzeitig viel zu schnell gewesen. Kann ich bei dem Bußgeld und allem dann Einspruch erheben wegen der SItuation mit der Polizei? Und wie formuliere ich so was wenn?
Vielen Dank :)
9 Antworten
Ja, kannst Du.
Ich hatte genau den selben Fall vor 3 Jahren mit einem Rettungswagen.
Habe mich auf §35 und 38 StVZO bezogen, daß ich unter sorgflätiger Abwägung die Geschwindigkeit erkhöht habe um dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen.
Zudem gilt §34 StGB "rechtfertigender Notstand".
Der Widerspruch wurde sofort akzeptiert.
Ja kannst du.
Einen formellen Brief an die zuständige Zentrale
Vielen Dank :) Du rettest mir den Abend :P
Könnte passieren, dass die dann sagen Moment du hättest auch abbremsen können nimmst du dir Juristische Hilfe und der regelt das dann so das du aus der Not heraus gehandelt hast und du in dem Moment diese Lösung als bestmögliche abgesehen hast
Für Fahrzeuge mit Einsatzsignal hast du Platz zu machen. Wenn es nicht anders geht, darfst du auch kurzzeitig schneller fahren, solange du dabei niemanden gefährdest.
Einem Bußgeldbescheid kannst du unter Verweis auf die Einsatzfahrt und die damit verbundene Pflicht zum Platz machen, welches an dieser Stelle nicht anders möglich war, widersprechen. Es wird dann geprüft, ob zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eine Einsatzfahrt stattfand. Deine Chancen, damit durchzukommen stehen gut.
WIEDERSTAND IST ZWECKLOS ! Kleiner Spaß^^ würde zur nächstgelegenden Dienststelle fahren und die Sache schildern, bevor der Brief kommt LG
Wenn der Gebührenbescheid kommt, hast du einen Monat Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. In diesem Widerspruch beschreibst du den Sachverhalt so genau wie möglich. Mehr kannst du nicht machen, die Entscheidung liegt dann bei der Behörde.