von der Polizei angehalten , anwalt einschalten?
Moin zusammen ,
ich wurde heute um 21 uhr von der streifenpolizei angehalten .
Vorwurf : fahren bei einer Roten Ampel
Die polizei hat mich angehalten und hat behauptet dass ich einer rote ampel gefahren haben soll ? Die polizei hat den ort der wiedrigkeit genannt , dieser war aber 10 minuten vom anhalteort entfernt . Die Polizisten waren zu 2. im auto . Wir waren insgesamt 3 . Ich bin mir sicher dass ich keine rote ampel übersehen habe da es bei diesem weg fast unmöglich ist eine rote ampel zu übersehen . Der 2 . polizist übergab mir später meine dokumente . Da ich noch in der Probezeit bin hat er mir was von einem Verstoß A erzählt und meinte dass ich mit einem bußgeld und 1 punkt rechnen soll .
da ich eine verkehrsrechtschutzversicherung besitze wollte ich fragen wie meine Erfolgschancen aussehen nur mit einem Bußgeld davonzukommen
mit freundlichen Grüßen Timo
12 Antworten
".....nur mit einem Bußgeld davonzukommen..."
also, entweder sind die Angaben der Polizei richtig, dann blüht dir beides. Oder sie sind falsch, dann bist du beides los. Dazwischen gibt´s nichts; es können ja nicht beide Seiten Recht haben.
Lass dir doch von der Polizei die ´Beweismittel´ zeigen. Ohne diese nützt dir ja auch die RS nichts. Etwas anderes macht ein Anwalt auch nicht, als die Beweismittel anzufordern. In deinem Fall besteht aber keine Anwaltspflicht.
Das kommt auf dich voll zu.
Das kann 1 km vorher gewesen sein.
Das steht einer und gibt den Verstoß durch auch mit Handy oder Handy
Mit Gruß
Bley 1914
Die Aussicht, günstiger davonzukommen, schätze ich nicht so hoch ein - normalerweise steht bei solchen Kontrollen ein ziviles Fahrzeug mit Polizisten in Nähe der Ampel und gibt per Funk die Kennzeichen an weiter entfernte Kollegen weiter
Wenn Du natürlich so sicher bist, keine Ampel überfahren zu haben, wende Dich an Deine Versicherung und die werden Dir ggf. Anwälte benennen
Die Polizisten waren zu 2. im auto . Wir waren insgesamt 3
Es kommt nicht auf die Anzahl der Zeugen sondern auf ihre Glaubwürdigkeit an. Die Polizisten haben vor Gericht als Zeugen der Staatsanwaltschaft kein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens.
Na wenn 3 Ausländisch aussehende typen in einem sportwagen durch eine strasse fahren wo prostitution und kriminalität herrscht darf sich die polizei sowas erlauben .;
Was willst du damit sagen? Willst du den Polizisten Ausländerfeindlichkeit unterstellen?
nein aber hier ist es nun mal so dass diese art von menschengruppen ein dorn im auge der polizei sind . vorallem wenn sie mit solchen karren rumfahren ist die warscheinlichkeit von der polizei angehalten zu werden bei 90%
Hi, Ob Du die Verhehrsrechtschutz in Anspruch nehmen kannst, ist nicht sicher. Oft gibt es in der Police eine Klausel, das eine gewisse Erfolgsaussicht bestehen muss. Die sehe ich hier nicht.