Lohnsteuerausgleich nach Zivildienst?
Hallo Leute,
Meine Sachlage: von 01.01.2018-31.05.2018 (die Bezüge 2017 zählen ja nicht) als Zivildiener angestellt.
Im Sommer hab' ich ein Praktikum absolviert, für das ich auch einen Lohnzettel bekommen hab'.
Jetzt wollte ich mir über Finanzonline errechnen, was ich an Steuer zurückbekommen würde und kam dabei nur auf läppische 2€.
Daraus folgere ich 2 Dinge:
- Der AG beim Praktikum hat mich nicht krankenversichert. (sonst würde ich zumindest den Betrag zurückerhalten)
- Die Zivildienststelle hat den Verdienstbetrag dem Finanzamt nicht mitgeteilt.
Liege ich mit meinen Vermutungen richtig?
LG Quotenbanane
2 Antworten
Es gibt weder einen Lohnsteuerausgleich, noch eine Sozialversicherungsrückerstattung.
Krankenversicherungsbeiträge werden beim unterjährigen Lohnsteuereinbehalt schon berücksichtigt. Aus Beiträgen zur Krankenversicherung ergibt sich also normalerweise keine Einkommensteuererstattung.
Das heißt schon seit Ewigkeiten nicht mehr "Lohnsteuerjahresausgleich", sondern "Einkommensteuererklärung".Und es gibt auch keine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt! Was diesbezüglich im Zivi-Forum steht, kann also nicht stimmen - oder Du hast es missverstanden.
Vielleicht hast Du irgendwo einen Eingabefehler gemacht. Prüfe die Daten nochmal genau nach.
Korrekt heißt es "Arbeitnehmerveranlagung". Aber es weiß ja jeder, was gemeint ist.
Und es gibt auch keine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt!
Sicher? Wie soll ich dann das: https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/steuertarif-absetzbetraege/negativsteuer.html interpretieren?
nein, so heißt es nicht korrekt. Jedenfalls nicht in Deutschland. "Arbeitnehmerveranlagung" ist der Begriff für den Bereich im Finanzamt, in dem Steuererklärungen von Arbeitnehmern veranlagt werden!
Erzähl mir nichts vom Steuerrecht Erzähl mir auch nichts von den richtigen Bezeichnungen für Steuererklärungen. Ich bin seit über 40 Jahren im Finanzamt, glaubst Du wirklich, dass Du da besser Bescheid weißt als ich?
Ok, dass hab ich jetzt aus der Frage nicht rausgelesen dass es um Österreich geht. Dann muss ich passen!
Wer sagt denn, dass es hier um Deutschland geht?
In den Tags hab ich mehrmals "Österreich" geschrieben.
Stand in den Tags...
Stimmt. Im Text fehlt es. Die Tags les ich natürlich normalerweise nicht zusätzlich.
Hast du überhaupt Lohnsteuer gezahlt?
Krankenversicherung ist keine Steuer!
Bei einem Ferialjob zahlt man doch automatisch Lohnsteuer?
Nein, das nicht - aber die SV-Beiträge erhält man üblicherweise wieder zurück, so weit ich weiß.
Gibt es sehr wohl. Oder meinst du meinen konkreten Fall.
Na gut, aber einen Lohnsteuerausgleich auf Basis der geleisteten Arbeit im Zivildienst würde trotzdem gelten.
Es ist schon richtig, dass ich NUR durch den Zivildienst keinen Lohnsteuerausgleich machen kann, da es nicht als Lohn, sondern als Vergütung zählt.
ALLERDINGS, habe ich des öfteren gelesen, dass diese Vergütung sehr wohl zum Bemessen der Jahressteuer verwendet wird.
Sprich: Wenn du 9 Monate Zivildienst leistest und 1 Monat regulär arbeitest, sollte das Finanzamt dich so behandeln, als hättest du 10 Monate regulär Steuern gezahlt.
Steht zumindest so im zivi-forum. Tatsachenberichte ehemaliger Zivildiener.