Wurde angezeig, was nun?

3 Antworten

Es dürften bereits Ermittlungen gegen den Hundeeigentümer wegen schwerer Körperverletzung laufen. Die Sachbeschädigung hingegen sollte im Laufe der Ermittlungen eingestellt werden, wegen Nothilfe und Notwehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Die Fragen mit dem zusammenhang und kontext kommen echt komisch rüber...

Erst willst Du Kaninchen schlachten, dann willst Du Deinen überfahrenen Hund essen, jetzt auf einmal liegst Du nach einer angeblichen Hundeattacke im Krankenhaus.

Das glaubt Dir doch niemand.

Echte ABPTs gibt es hierzulande übrigens nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin u. A. Tierphysiotherapeutin u. Tierchiropraktikerin