Worin besteht der Unterschied zwischen Hol- und Bringschuld?

9 Antworten

Die Uni ist ein gutes Beispiel.

Du hast bei der Uni eine Holschuld, d.h., die Uni bietet dir die (meisten) Mittel an, aber wenn du es dir nicht nimmst und versagst, bist du selbst schuld. Sie hat keine Bringschuld, dass sie verantwortlich wäre, wenn du nicht bestehst.

Bei einer Holschuld ist Leistungs- und Erfüllungsort der Wohnsitz des Schuldners.(ACHTUNG! Leistungsverhältnis beachten: Kaufsache oder Kaufpreis) Hier muss der Schuldner die Sachen nur für den Gläubiger zur Abolung bereit stellen. Was danach passiert ist grob gesagt Sache des Gläubigers, insbesondere, wenn er sich im Annahmeverzug befindet.

Bei Bringschuld sieht das schon wieder anders aus. Hier ist es genau umgekehrt. Hier ist Leistungs- und Erfüllungsort der Wohnsitz des Gläubigers der Leistung. Das heißt, der Schuldner muss die Sache beim Gläubiger abliefern. Was in der Zeit zwischen Kauf und Ablieferung passiert, fällt damit in die Risikosphäre des Schuldners.

bei der Holschuld muss der Gläubiger die Leistung beim Schuldner abholen. Bei der Bringschuld muss der Schuldner die Leistung beim Gläubiger erbringen (am WOhnsitz bzw. die Leistung dorthin bringen)

Mal als Beispiel:

Bringschuld: Ich als Schuldner muss dir eine Leistung zu dir bringen

Holschuld: Ich als Kunde muss mir deine Ware bei dir abholen, die du auf deiner Laderampe bereitgestellt hast

Der Unterschied besteht in der Erlangung des Geldes. Miete wird dem Vermieter als Schuld des Mieters durch Überweisung gebracht. Zinsen von der Bank auf Guthaben bleiben dort und werden vom Gläubiger der Bank, dem Sparer, geglegentlich abgeholt.- So ist es einfach erklärt!