Wie stelle ich Rechtssicherheit her, am besten auch noch fair?

2 Antworten

Es gelten die APR (Allgemeinen Persönlichkeitsrechte)

Die Bereiche, welche von Bewohnern/Besuchern etc. im Rahmen der Mietverträge betreten werden dürfen oder müssen, dürfen ohne deren Einverständnis nicht überwacht werden. Was aber bei Besuchern etc. schon mal unmöglich ist und daher rechtlich ein Problem wird.

Es dürfen somit nur jene Bereiche überwacht werden, welche ausschließlich zur Firma gehören. Also überall dort, wo keiner hin darf. Eine Möglichkeit wäre eine Einzäunung dieser Gelände und eine Ausrichtung der Kameras auschließlich auf die Bereiche hinter dem Zaun.

(Als Nicht-Jurist sind meine Angaben ohne Gewähr!)

Ob Sie die Überwachungskamera für Ihr Grundstück, für die Kirrung im Wald oder für die Überführung von Langfingern in Ihrem Betrieb einsetzen möchten – ein Grundsatz gilt immer: Personen dürfen nicht aufgenommen werden, das verstößt gegen deren Persönlichkeitsrecht. Sollten Sie Personen aufgenommen haben, gehören die Aufnahmen grundsätzlich gelöscht. Das gilt auch auf Privatgrundstücken, Gärten usw. In strafrechtlich relevanten Fällen wägen die Gerichte das Persönlichkeitsrecht gegen den Wert der Aufnahme als Beweismittel ab. Am besten holen Sie sich immer vor dem Einsatz von Überwachungskameras bei Behörden und Anwälten Rat und Erlaubnis. https://www.secacam.com/de/ratgeber/videoueberwachung-rechtlich