Wer hatte das sagen im Deutschen Kaiserreich?

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Theoretisch der Kaiser, denn der konnte den Reichskanzler nach Belieben ernennen oder entlassen. Praktisch herrschte unter Wilhelm I. Reichskanzler Otto von Bismarck schrankenlos, da der Kaiser ihn gewähren ließ. Dies war durchaus gut für das Kaiserreich.

Friedrich III:, der Sohn von Wilhelm I:, war bei seiner Krönung bereits todkrank und regierte nur 99 Tage. Daher änderte sich dort nicht viel.

Dessen Sohn Wilhelm II., der mit gerade 29 Jahren den Thron bestieg, wollte sich von Bismarck nicht bevormunden lassen, sondern ein eigener Kanzler sein. Er entließ Bismarck 1890. Da ihm die außenpolitische Erfahrung Bismarcks fehlte, lies er sich auf eine ungeheuere Aufrüstung besonders in der Flotte sowie auf eine aggressivere Kolonialpolitik ein. Dies war zwar im Sinne der Militärführung, die immer mehr Einfluss auf die Politik gewann. Gleichzeitig entwickelte sich so aber eine gewisse Eigendynamik, die letztlich zum Ersten Weltkrieg führte.


abibremer  05.03.2017, 18:21

Als "Lieblingsenkel" der englischen Königin Mary war er häufiger Gast in England und sogar echter Marineoffizier, was er dann als Kaiser als besonderen Ansporn empfand, die deutsche Kriegsmarine der englischen mindestens ebenbürtig zu machen. Seinen (schiefgegangenen) Traum bezahlen wir noch HEUTE in Form der "Schaumweinsteuer".

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Es kommt darauf an, welche Zeit genau Du meinst. Theoretisch hatte der Kaiser das sagen. Allerdings hatte z.B. Reichskanzler Bismarck einen maßgeblichen Einfluß auf Innen- und Außenpolitik.

Mit der zweiten Hälfte des 1. Weltkrieges wandelte sich das Deutsche Reich zu einer Militärdiktatur unter Führung der 3. OHL - also Ludendorff und Hindenburg. Man beherrschte Innen- und Außenpolitik derart, daß man sich sogar eine eigene Abteilung leistete, die die Funktion eines Außenministeriums wahrnahm. Der Kaiser wurde zur Randfigur mit lediglich repräsentativen Aufgaben.

Es gibt so einen alten Spruch, wenn man z.B. etwas unterschreibt, soll man seinen Kaiser Wilhem druntermachen, damit der Vertrag gültig ist. Es gab zu Kaisers Zeiten zwar ein Parlament, das auch Beschlüsse fällen konnte, gültig waren diese aber nur, wenn der Kaiser seine Unterschrift druntersetzte. Soll heißen, die Beschlüsse wurden nur angenommen wenn auch seine Majestät damit einverstanden war. Gefiel ihm was nicht, hat er nicht unterschrieben. 


abibremer  05.03.2017, 18:24

Das HEUTIGE Äquivalent dazu: OHNE Unterschrift des Bundespräsidenten erlangt kein Gesetz verbindliche Wirksamkeit.

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