Was muss man bei einem Listenhund beachten?

7 Antworten

Voraussetzungen in NRW

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Sachkundetest vor der Anschaffung
  • sauberes polizeiliches Führungszeugnis
  • Hund darf nur aus dem Tierschutz übernommen werden (auch nicht vom Züchter)
  • Haftpflichtversicherung
  • Kennzeichnung (Chip)
  • schriftliche Erlaubnis vom Vermieter
  • evtl. vorhandener Garten muss ausbruchssicher sein

Dazu kommt noch eine Maulkorb- und Leinenpflicht, die in einigen Gemeinden, bei bestandenem Wesenstest, aufgehoben werden können. Die meisten Gemeinden erheben auch eine höhere Hundesteuer für Listenhunde.


Schokitv 
Fragesteller
 14.04.2020, 12:11

Habe keinen Garten

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dsupper  14.04.2020, 17:19
@Schokitv

Bist aber eben auch erst 16 - und somit ist das Thema für dich ohnehin erst einmal erledigt.

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spikecoco  14.04.2020, 13:00

je nach Hundeverordnung darf man sie auch gar nicht halten.

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Virgilia  14.04.2020, 13:19
@spikecoco

Das sind die Voraussetzungen, die uns gesagt wurden, als mein Ex und ich überlegt haben, uns einen Listenhund zu holen. (In NRW)

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spikecoco  14.04.2020, 13:20
@Virgilia

habe ich auch nicht angezweifelt, in anderen Bundesländern gelten aber andere Regeln.

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Virgilia  14.04.2020, 13:22
@spikecoco

Da die FS in den Kommentaren schrieb, dass sie in NRW lebt, bin ich auch nur von diesem Bundesland ausgegangen ;)

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Du bist nicht mal alt genug, also brauchst du dir darüber noch gar keine Gedanken machen, wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob ein American Staffordshire Terrier in Deutschland überhaupt erlaubt ist. Zudem hast du keinen Garten. Außerdem, wenn du schon so fragst, dann hast du wahrscheinlich eh keine Erfahrung und bist überhaupt nicht in der Lage so einen Hund zu erziehen, abgesehen davon, dass du mit dem nicht mal raus darfst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Meine Familie züchtet seit vielen Jahren Hunde

Schokitv 
Fragesteller
 15.04.2020, 03:14

Ich habe Erfahrung und mir waren die meisten sachen bewusst. ich wusste nur nicht das ich 18 sein muss was ich sehr schade finde. In tierheimen darf ich doch auch mit "Listenhunden" gassi gehen :(

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dsupper  15.04.2020, 10:48
@Schokitv

Nein, grundsätzlich darfst du in Tierheimen aus versicherungstechnischen Gründen als Minderjähriger noch nicht einmal mit "normalen" Hunden alleine Gassi gehen. Mit einem Listi ist es vom Gesetz her absolut verboten!!

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Es kommt erstmal auf den Hund selbst an und ob er in deinem Bundesland in Kategorie 1 oder 2 eingestuft wird. Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich.

Auch würde ich vorab mit der Kreisverwaltung in deiner Nähe in Kontakt treten, da die Kommunen selbst auch nochmal ihre eigenen "Gesetze" machen können. Letztendlich ergeben sich so zig Möglichkeiten, die auf dich zutreffen könnten. Man kann also pauschal nichts sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Landeshundegesetze sind in jedem Bundesland völlig verschieden - von ganz ganz streng bis gar nicht mehr vorhanden.

Also müsstest du zumindest mitteilen, in welchem Bundesland du lebst.


Schokitv 
Fragesteller
 14.04.2020, 11:17

NRW, American Staffordshire Terrier

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dsupper  14.04.2020, 11:22
@Schokitv

Da du ja erst 16 bist, ist es für dich absolut unmöglich so einen Hund halten zu dürfen! Du darfst noch nicht einmal mit ihm raus!

Wenn du volljährig wärest:

Da musst du vor allem anderen erst einmal einen Antrag stellen mit triftigen Gründen, um die Genehmigung zur Haltung zu bekommen.

Und DANN darfst du nur einen Hund aus dem Tierschutz übernehmen .... (das wäre überhaupt der einzige Grund, so einen Hund überhaupt genehmigt zu bekommen).

Der Hund gehört automatisch zur Klasse 1, die wichtisten Voraussetzungen wären:

§ 4 Erlaubnis

(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,

2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,

3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),

4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,

5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und

6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.

Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht.

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blacksheepkills  14.04.2020, 14:06
@dsupper

NRW? AmStaff?

Wäre mir zu viel Aufwand. Da würde ich mir lieber nen anderen Hund holen oder in ein anderes Bundesland auswandern :)

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LukaUndShiba  14.04.2020, 23:57
@blacksheepkills

Und genau deshalb hab ich nie einen listi aus dem Tierheim gerettet obwohl es ein Traum von mir wäre...

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blacksheepkills  15.04.2020, 06:47
@LukaUndShiba

Zum Glück wohne ich im "richtigen" Bundesland und der "richtigen" Kommune für meinen Traumhund -> Bullterrier.

Habe gar keine Verordnungen und zahle normale Hundesteuer.

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blacksheepkills  15.04.2020, 08:53
@LukaUndShiba

Kannst du doch dann aber durch einen Sachkundenachweis bzw eine Schulung verringern, oder?

Ich zahle gerade mal 70€ für meinen Dicken :)

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LukaUndShiba  15.04.2020, 08:56
@blacksheepkills

Nein. Hier gibt es nichts zu verringern.

Lebe halt in NRW und die machen einem die Haltung eh unglaublich schwer.

Alles Sachen die ich auf mich nehmen würde und drum kämpfen würde aber ich sehe es nicht ein dieser drecks Gemeinde unnötig so viel Geld für einen Hund in den Rachen zu werfen.

Zudem ich zusammen mit den anderen Hunden dann bei über 1000€ wäre 🙃

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LukaUndShiba  15.04.2020, 08:58
@blacksheepkills

Liegt halt echt nicht dran das ich es nicht bezahlen könnte sondern wirklich das ich es nicht Will.

Naja... ist halt wie es ist und von daher ... hab mich mit dem Gedanken längst abgefunden 🤷🏻‍♀️

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Kommt auf den Bundesland an. Die Regelungen sind da sehr unterschiedlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter