Stimmt es, dass Piloten und andereAngehörige der Deutschen Luftwaffe im 2. Weltkrieg keine NSDAP-Mitglieder sein durften, oder ist dies eine Falschinformation?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für die Luftwaffe galt das Wehrgesetz. Paragraph 26, Absatz 1, des Wehrgesetzes lautete:

Die Soldaten dürfen sich politisch nicht betätigen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen oder zu einem der ihr angeschlossenen Verbände ruht für die Dauer des aktiven Wehrdienstes.

http://www.documentarchiv.de/ns/1935/wehrgesetz.html

Salue

Als Dönitz, der Befehlshaber der U-Boote Aufklärungsflugzeuge zum Finden von Schiffskonvois haben wollte, lehnte Göring dies mit der Begründung "alls was fliegt gehört mir" schlichtweg ab.

Göring wollte auf keinen Fall, dass die Partei, zu der ja auch gehörte, Einfluss auf sein Ressort nehmen konnte. Seine Untergebenen durften zwar Parteimitglieder sein, sie hatten aber ihm zu gehorchen und allfällige Weisungen der Partei nicht zu beachten.

Tellensohn

Das ist natürlich Nicht richtig. Es gibt auch einfach keinen logisch Grund dafür.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung