Sind Schulen Behörden gem. § 1 IV VwVfG?

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Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Zur öffentlichen Verwaltung gehören nach der Negativformel alle staatlichen Tätigkeiten, die nicht Rechtsetzung und Rechtsprechung sind. Auch die schulische Ausbildung an einer staatlichen Schule gehört im Rahmen der Daseinsvorsorge zur öffentlichen Verwaltung. Die Schule, die diese Aufgaben selbstverantwortlich und außenwirksam für ihren Rechtsträger wahrnimmt, ist also eine Behörde.