Kinderwagen vs Rollstuhl in der Bahn

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Das ist dann wirklich schwierig. Ich als Rollstuhlfahrerin würde aber sagen, das sollten die Frau mit Kinderwagen und der Rollstuhlfahrer untereinander ausmachen, wer steht gerade unter Zeitdruck, usw.

Die Frage finde ich gut!

Ich bin fast täglich mit den öffentlichen unterwegs und lebe in einer Großstadt. Das grundsätzliche Problem ist: Die Leute sind einfach rücksichtslos und denken nur an sich. Normalerweise müsste jeder ein Stück rücken und es könnten beide und wahrscheinlich noch ein Elefant mit in die "volle" Bahn. Ich war auch jahrelang mit Kinderwagen unterwegs und seitdem sehe ich Bahnfahrten mit anderen Augen.

Aber um deine Frage zu beantworten: ich warte gerne wenn mich jemand offen fragt ob er vor darf. Und da ist mir egal ob es eine andere Mutter mit Kinderwagen ist oder jemand im Rollstuhl. Was mich aber ärgert ist die Rempelei und das Gedrängel ohne mal ein Wort zu verlieren. Grundsätzlich würde ich aber wohl auch dem Rollstuhlfahrer den Vortritt lassen, da ich flexibler bin. Das sage ich aus Sicht einer (ehemaligen) Kinderwagenfahrerin...

Eine Regel welcher berechtigte welchem Berechtigtem Vorrang hat gibt es nicht endgültig ist der der Fährt Herr im Haus. Nur das zu bemühen wäre dann doch bedenklich.

Kein NGT hat nur eine Tür, meist sind es Tür 2 und 4 die Explizit Platz für Kleine Räder haben. Bei uns passen bei Tür 2; 3 Hand Rollstühle rein. Also 3.5 KW. Das was auffällt sind unsere 60 Plus, die wenn es mal wieder Rollatoren beim Aldi gab vermehrt mit etwas unterwegs sind, das sie gar nicht benötigen. Geschweige Beherrschen.

Die die benötigen, wissen wie man die (genau wie Sportwagen) schnell und unkompliziert ins Kleine Autoformat bekommen kann. Und damit Platz macht. Insofern macht es immer Sinn, mit dem KW gleich hinten einzusteigen. Wenn das mit den Rampen klappt, auch mit dem Rollstuhl. Hier muss der Fahrer raus um die Rollirampe zu setzen. Muss der nach hinten, geht das auf doppelt die Fahrzeit.

Im Gegensatz dazu ist es herrlich zu beobachten, was so alles in unsere zum Massentransport noch vorh. Hochfluranhänger und 2 Komplette alte Hochflurstrabs hochklettert. (ich hab da noch unseren Junior mit nem stabilen Sportwagen reingehoben, allein)

Alle Verkehrsbetriebe in Deutschland geben tatsächlich den Rollstuhlfahrern den Vortritt. Das bedeutet das Kinderwagen und Fahrräder im Zweifelsfall draußen bleiben müssen. Ich bin selber rollstuhlpflichtig und finde das nicht richtig. Ich mag nicht wegen meiner Behinderung ständig bevorzug werden. Auch Rollstuhlfahrer können sich hinten anstellen. Leider stehe ich mit dieser Einstellung in der Gesellschaft relativ alleine da und werde immer wieder kritisiert, wenn ich diese Art der Bevorzugung ablehne. Unsere Gesellschaft hätte lieber das Rollstuhlfahrern überall wo sie auftauchen, einen roter Teppich ausgerollt wird.

Grundsätzlich sollten natürlich alle im Bus / in der StraBa versuchen, so zusammen zu rücken, dass alle Platz finden - leider sind viele Leute dafür zu faul oder zu gedankenlos ...

Im Zweifelsfall (d. h. wenn beim besten Willen nicht alle befördert werden können), gilt normalerweise die "Rangfolge":

  • Rollstuhl vor Kinderwagen
  • Kinderwagen vor Fahrrad und Großgepäck

Ich kann aber gerade nicht sagen, ob das irgendwo verbindlich geregelt ist, oder nur ein "ungeschriebenes Gesetz".


DieKatzeMitHut  04.08.2019, 19:35

Wie kommst du zu dieser Rangfolge?

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claushilbig  13.10.2019, 04:31
@DieKatzeMitHut

So meine berufliche Erfahrung als Busfahrer ;-)

Außerdem ist das tatsächlich nicht

nur ein "ungeschriebenes Gesetz"

sondern lässt sich das tatsächlich aus der BefBedV ("Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen") ableiten:

"§ 11 Beförderung von Sachen

(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. ...

(3) Die Pflicht zur Beförderung von Kleinkindern in Kinderwagen richtet sich nach den Vorschriften des § 2 Satz 1. Nach Möglichkeit soll das Betriebspersonal dafür sorgen, daß Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen nicht zurückgewiesen werden. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Betriebspersonal."

Fahrräder fallen unter "Sachen", also gilt schon mal "Kinderwagen vor Fahrrad und Großgepäck".

Und wenn wir nicht die bundesweit gültige BefBedV heranziehen, sondern "nur " die "Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif", so steht da:

"(9.4) Fahrräder

...

(4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platz-situation dies zulassen. ... In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern."

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Und:

"§ 5 Zuweisen von Wagen und Plätzen

...

(2) Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen ... . Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben."

Ein(e) Rollstuhlfahrer(in) kann mit einem Sitzplatz wenig anfangen, aber m. E. ist der Absatz sinngemäß auch auf Stellplätze anzuwenden - der entsprechende Stellplatz in Bus ist i. d. R. als "Rollstuhlplatz" ausgewiesen, nicht als "Kinderwagenplatz". Außerdem kann man die Reihenfolge der genannten Personengruppen als Rangfolge interpretieren. Damit gilt dann auch "Rollstuhl vor Kinderwagen".

Ich gebe zu, dass ist nicht ganz so unstrittig wie der andere Punkt. Ich würde aber in der Praxis im Zweifelsfall, wenn es absolut nicht anders geht, i. d. R. dem Rollstuhl dem Vorrang vor dem Kinderwagen geben, und zwar im Wesentlichen aus einem Grund: Ich weiß nicht, ob der nächste Bus auf der Linie eine Rollstuhlrampe hat bzw. ob sie funktioniert - ein Kinderwagen kommt auch ohne Rampe rein ... (Anders gesagt: ein Kinderwagen ist i. d. R. flexibler als ein Rolli.)

Ich würde aber vorher alle anderen Möglichkeiten ausloten, z. B. auch den Kinderwagen in den vorderen Eingangsbereich stellen...

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