Ist das strafbar?
Wenn ein Erziehungsberechtigter das Geld der Familie für seine eigenen Zwecke ausgibt wie z.B. Autos, also z.B. das Kindergeld und andere Einkommen, statt die Kinder zu versorgen (und die Kinder darunter leiden weil teilweise nicht genug Nahrung eingekauft wird). Das schlimme noch, es nicht einsehen und denken das es richtig ist?
Und wenn die Kinder dann teilweise nicht genug Nahrung haben weil es kein Geld mehr zum Einkaufen gibt
8 Antworten
Es gibt bei sowas mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Ein Auto kann zur Versorgung der Kinder beitragen, bspw. in einer ländlichen Struktur, wo die Gegebenheiten der öffentlichen Verkehrsmittel einfach anders sind. Auch um Geld zu verdienen, ist es schlichtweg notwenig, wenn der Vater nicht zur Arbeit kann, ist das mit den Lebensmitteleinkäufgen noch schlimmer.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es dein Vater ist. Ich würde mit ihm darüber reden, dass eben zu wenig Lebensmittel im Haus sind und ihr überlegt einen gemeinsamen Plan, wo ihr als Familie sparen könnt und was da noch rauszuholen ist.
Solltet ihr wirklich gar keine Lebensmittel haben, gibt es vielerorts die Tafel an die man sich ohne schlechtes Gewissen wenden kann.
Ja. Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn er Fremdmittel wie Kindergeld verbraucht, ist es Unterschlagung und somit strafbar.
Tatsächlich ist das nicht so einfach. In diesem Fall ist zu prüfen, ob das Auto als Familie dringend gebraucht wurde, bspw. damit der Vater zur Arbeit kann, um das Geld für die Familie zu verdienen. Dann kann das Kindergeld auch hierfür genommen werden, zumal auch die Kinder das Auto nutzen bzw. einen Vorteil davon haben. Das können wir hier nicht beurteilen.
Wenn das Kindergeld aber bspw. für Tabak, Alkohol oder das neue Handy der Eltern eingesetzt wird, ist das wiederum etwas anderes.
Das muss man erstmal nachweisen, das das Geld nicht für Essen, Kleidung, Hygienekram, Schulzeug, Spielsachen und sonstigen kinderbedarf genutzt wurde/wird.
Nein, das ist nicht strafbar.
Das wird erst dann für offizielle Stellen interessant, wenn das Kindeswohl dadurch gefährdet wird.
Nein leider nicht. Man kann es aber beim Jugendamt melden. Nur wenn die da nichts sehen, ist das dann auch wieder Umsonst gewesen. Denn die sind dann so und manipulieren ihre Kinder.
Doch, siehe oben.