Gesetzlicher Betreuer loswerden?

4 Antworten

Dein Problem ist, dass man Dich auf die Schiene der "gesetzlichen Betreuung" setzen will. Um auf diese Schiene gehoben zu werden, müssen folgende 3 Bedingungen vorliegen:

1. Zum einen musst Du ins Visier eines Betreuungsrichters geraten sein und dieser muss

2. der Auffassung sein, dass Du nicht in der Lage bist, Deine Angegenheiten selbst zu regeln bzw. andere um Hilfe zu bitten. Letzters trifft zwar auf 20 % der Bevölkerung zu, denn immer mehr Haushalte geraten in eine Schuldenfalle. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Prominente, die ihre Firma vor die Wand gefahren haben und Politiker, die Schulden in Milliardenhöhe hinterlassen haben. Bei allen diesen Personen steht zwar fest, dass sie nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, doch sind sie im Gegensatz zu Dir, nicht ins Visier eines Betreuungsrichters geraten.

3. Damit jemand unter gesetzliche Betreuung gestellt werden kann, muss nun noch eine dritte Bedingung vorliegen. Diese besagt, dass das Fehlverhalten - hier: z.B, die Verschuldung _ auf eine psychische Beeinträchtigung bzw. eine Geistekrankheit zurückzuführen sein muss.

Diesen Nachweis zu führen, ist für einen Betreuungsrichter allerdings kein Problem. Im Umfeld von Betreuungsgerichten haben sich sogenannte scheinselbstständige "psychiatrische Gefälligkeitsgugachter" angesiedelt, deren einzige Aufgabe darin besteht, für eine Beratungsgebühr von ca. 3000 Euro zu bestätigen, dass die von dem Richter ins Visier genommene Person geistekrank ist. Auch wenn diese Person tatsächlich nicht geistekrank ist, spielt dies nun keine Rolle mehr. Ist erstmal ein solches "Gutachten" in der Welt, wird dieses in Deiner Betreuungsakte abgelegt werden und gilt fortan als unwiderlegbarer Tatsachenbeweis.

Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem "Aktenwurm", der sich durch gesamte Betreuungsverfahren durchfrist und später vom Gericht immer wieder erneut als Beweis herangezogen wird.

Denn der Richter kann es sich aussuchen, welche Beweise er für das Vorliegen Deiner "Geistekrankheit" anerkennt und beschließt.

Die Tatsache, dass derartiige gefakte Gutachten oftmals am Fließband und sogar als Ferngutachten erstellt werden, ohne dass der Gutachter die zu begutachtende Person überhaupt kennt, spielt nun keine Rolle mehr. Der Betreuungsrichter sitzt am längeren Hebel und erklärt Dich für verrückt. Gleichzeitig spricht man Dir ab, einen eigenen Willen bilden zu können. Dein angeblich "wahrer Wille" wird aus diesem vorgeschobenen Grund mit sofortiger Wirkung von Deinem Betreuer formuliert. Wehren gegen diese Schikanen kannst Du Dich nun nicht mehr, denn Du bist entmündigt und dem Betreuer ausgeliefert.

Und wenn Du Dich tatsächlich wehren solltest, sind sich Betreuungsrichter und Betreuer sich darüber einig, dass Du "krankheirsuneinsichtig" bist und Dein Verhalten als weiterer Beweis Deiner "Geistekrankheit" anzusehen ist. Du bist also von einem vom Betreuungsgericht vorgeschlagenen und von diesem abhängigen Gutachter angewiesen.

Da dieser Gutachter am finanziellen Tropf des Betreuungsgerichtes hängt, wird er genau das attestieren, wie das Betreuungsgericht sich dies wünscht.

Am Ende eines deratigen "Gutachtens" wird dann stets folgender Satz stehen: "Der Betreffende wird in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen. Er befindet sich in einem Zustand der nicht nur vorübergehenden krankhaften Störung der Geistestätigkeit, so dass eine freie Willlensbestimmung, insbesondere betreffend die Frage der Notwendigkeit der Betreuung für gesundheitliche Angelegenheiten auszuschließen ist."

Alle Beteiligten wissen zwar, dass es sich hierbei um ein mieses Geschäftsmodell handelt, doch ist es bisher noch niemandem gelungen, hiergegen anzugehen, weil Richter in Deutschland unangreifbar sind.

Die Möglichkeiten der Gerichte, jemanden als psychisch krank hinzustellen, sind derart beliebig, willkürlich und vielfältig, dass mittlerweile schon zahlreiche wissenschaftliche Institute, das Bundeskriminalamt und die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland e.V. auf diesen Missstand aufmerksam wurden und eigene umfangreiche Untersuchungen durchführten.

Sie gelangten allesamt zu dem gleichen Ergebnis. Danach wäre es gerechter, wenn anstelle der üblichen vom Gerichten in Auftrag gegebenen Fakegutachten ein Münzwurf erfolgen würde. Denn in diesem Fall hätten die ins Visier genommen Betroffenen zumindest noch eine reale Chance von 50 % nicht Opfer eines Psychiatrisierungswahns zu werden.

Mit dem Betreuer musst Du Dich nun gut stellen. Denn dieser hat Dich in der Hand. Er muss sich nur an das Betreuungsgsgericht wenden und behaupten, dass Du gegen Dich selbst oder gegen den Betreuer gewalttätig geworden bist und schon bist Du fällig und landest in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt.

Man nennt dieses arglistige Verhalten Deiner Peiniger "Psychiatrisierung". Jedes Jahr werden auf diese Weise in Deutschland 150.000 neue Psychiatrisierungopfer produziert.
vgl .hierzu https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4

Näheres hierzu und die Hilfsanagebote von Selbsthilfegruppen sind zu finden unterwww.zwangspsychiatrie.de
und
www.patverfue.de
Näheres über den organisierten Betreuungsbetrug ist zu finden in dem Video der Fachanwältin für Betreuungsrecht Claudia Grether unter
https://www.youtube.com/watch?v=0fsczBN09IU&t=28s

oder in der Website des Anwaltes für Betreuungsmissbrauch Prof. Dr. Volker Thieler, www,betreuungsrecht.de-
Wenn Du weiteres über die Betreuungsbranche wissen möchtest, dann lohnt es sich die Stichworte „Betreuungsmissbrauch“ und „Zwangspsychiatrie“ im Internet einzugeben. Du wirst Dich wundern, was die Betreuungsopfer alles zu berichten haben.

Es gibt 2 Wege einer gesetzlichen Betreuung zu entfliehen. Einerseits kannst Du Dich bereits vor Einrichtung der Betreuung derart dagegen wehren, dass der Betreuungrichter von Dir ablässt und Dir bescheinigt, dass Du nicht betreuungsfähig bist.
Der andere Weg ist es, einen Sponsor zu finden, der Dich finanziell und ideell unterstützt und bereit ist, einen teuren Rechtsanwalt und einen geigneten unabhängigen Gutachter zu bezahlen.

Allerdings wenn Du nichts unternimmst, bist Du dem Betreuungsrichter, dessen Gutachter und dem Betreuer jahrelang auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt in der Schweiz keinen gesetzlichen Betreuer.


FriendorFoe  20.03.2020, 13:24

Mit Sicherheit habt ihr auch so etwas in der Art.

Vielleicht nennt ihr es Vormund?

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Zarontog44 
Fragesteller
 20.03.2020, 13:25

Beistand halt, ist sehr ähnlich.

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Kerosine  20.03.2020, 13:26
@Zarontog44

Nein, eine Beistandschaft funktioniert sehr anders zu der Betreuung in Deutschland.

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die Gründe beseitigen die den Anlass für gesetzlichen Betreuer schafften beseitigen


Zarontog44 
Fragesteller
 20.03.2020, 13:25

Macht durchaus Sinn. Was ist denn meistens der Grund?

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newcomer  20.03.2020, 13:29
@Zarontog44

wenn jemand nicht mehr in der Lage ist z.B. Geldgeschäfte oder einfach Schriftverkehr z.B. mit Behörden zu erledigen weil er psychisch angeschlagen ist kann er dafür Unterstützung bekommen.

Manchmal ist so ein Betreuer auch gut wenn man bei Harz4 Sachen Ärger mit Sachbearbeiter ARGE hat.

Im Beisein eines gesetzlichen Betreuers klärt dieser die Sachbearbeiter über ihre Rechte auf sprich da ist nichts mehr mit H4 Bezieher fertig machen

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Zarontog44 
Fragesteller
 20.03.2020, 13:30
@newcomer

OK. Das ist bei mir nicht der Fall. Aber es gibt doch auch Betreuer die praktisch alle Vollmachten haben?

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newcomer  20.03.2020, 14:03
@Zarontog44

wenn durch Asperger so große Einschränkungen vorhanden sind auch da

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Zarontog44 
Fragesteller
 20.03.2020, 14:08
@newcomer

Was darf denn der gesetzliche Betreuer alles wenn er komplette Macht hat? Könnte er dich theoretisch im Zimmer einsperren?

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Zarontog44 
Fragesteller
 20.03.2020, 14:22
@newcomer

Wer bitte hindert ihn daran? Er hat absolute Macht! Muss nur jemanden ins geschlossene Wohnheim bringen.

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Es gibt vermutlich einen triftigen Grund, warum du einen Betreuer benötigst. Der wird dir nicht ohne Grund "aufgezwungen".


Novosibirsk  28.05.2020, 21:35

Da magst Du wohl recht haben. Der Grund liegt darin, dass unter dem Vorwand der Betreuungsbedüftigkeit sich eine Menge Geld machen lässt.

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