'Gefährlichen' Listenhund in Hamburg halten?

8 Antworten

Moin, frag mal in deiner zuständigen Gemeinde nach. Hundesteuer kann schnell 600 bis 800.--€ im Jahr kosten. Sachkundenachweis und Wesenstest müßt ihr auch bestehen.

Nun, aus Hamburg komm ich jetzt zwar nicht, aber aus einem BL in dem auch sog Listenhunde nicht erlaubt sind.

Wir hatten bis Ende 2015 einen Alano-Mix der Kategorie ll (er wurde 17 Jahre), und ich muss sagen: Ich brauche keinen mehr, auch wenn die Hunde nichts dafür können, dass sie sind, was sie sind.

Du wirst:

  • immer und überall schief angeschaut mit so einem "Angeberhund"
  • dumm angemacht, denn so ziemlich jeder wird dir eine gewisse "Kompensation" irgend einer Sache unterstellen(kann nix, hat nix, Proll etc.), auch wenn dein Hund hernach wohlerzogen ist.
  • dich um Auflagenerfüllung kümmern müssen, sei es Maulkorb- und Leinenpflicht, was relativ wenig Abwechslung in die Beschäftigung bringt
  • damit rechnen müssen, dass man dich besucht und du deinen Auflagen IMMER nachzukommen hast
  • enorme Kosten tragen (beginnt bei der Hundesteuer, ausser, du kannst den Hund tatsächlich zur Bewachung auf eingezäunten Gebiet für dein Hab und Gut einsetzen (Landw. Anwesen zb))
  • diverse Prüfungen mit deinem Hund ablegen müssen, das kostet Zeit und Geld
  • dir keine Fehler erlauben dürfen, ein falsches Knurren kann Konsequenzen nach sich ziehen
  • nach einer Hundeschule suchen müssen, die einen Listi überhaupt mitmachen lässt.

Im Prinzip sind die Hunde wie andere auch, die man mit Einfühlung und Geduld durchaus zu einem loyalen Partner erziehen kann. Der Nachgeschmack (s.o.) bleibt. Das weiß jeder, der gut erzogene Listis persönlich kennt.

Schon allein die nervigen spontanen und unangekündigten Besuche der Vets nerven, ständig brauchts diesen und noch jenen Nachweis und für was? Für das, dass man einen "Zuhälterköter" hat und selbst in Verruf gerät, wenn´s dumm läuft.

Ich habe nichts gegen Pittis, AmStaff etc. es sind Hunde, wie jeder andere auch, aber der Aufwand und der Rattenschwanz, den die Haltung eines solchen Tieres nach sich zieht, ist uns zu heavy.

Mir oder besser uns ist es zu aufwendig, zu kostenintensiv und zu weit her geholt solch einen Hund aufzunehmen, auch wenn wir die Voraussetzungen dazu erfüllen würden.

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Aus Erfahrung würde ich dennoch sagen: Lass es, denn diese Aufgabe kann einen schier erschlagen, wenn man dann noch Arbeit, Familie etc pp miteinbezieht.

Noch kurz: Dein Vorstrafenregister tut hierbei nix zur Sache. Deine Voraussetzungen (eingez. Gelände, deine nachweislichen Grundkenntnisse, dein Bedarf) sind Bedingung für die Haltung eines solchen Hundes.

Der Hund ist immer das, was der Mensch daraus macht ;-)

Auch die Mixe der entsprechenden Listenhunde gehören in Hamburg zu den "gefährichen Hunden" - also auch dein Staffordshire-Mix.

Und somit gelten für die Haltung ganz besonders strenge Vorschriften.

  • Die Haltung von gefährlichen Hunden ist nur mit Erlaubnis der Behörde möglich.
  • Die Erlaubnis ist abhängig von einem besonderen Interesse an der Haltung und der Zuverlässigkeit im Umgang mit gefährlichen Hunden.
  • Für die Erlaubnis muss der Hund operativ kastriert sein, eine Haftpflichtversicherung vorliegen, der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und eine von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht haben.
  • Weiterhin muss der Halter für die Erlaubnis volljährig sein, ein Gesundheits- und Führungszeugnis vorlegen, regelmäßig an Schulungsveranstaltungen teilnehmen und der Hund darf nicht aus illegaler Haltung (verbotene Zucht; illegale Einfuhr) erworben worden sein.
  • Gefährliche Hunde müssen ausbruchssicher untergebracht werden.
  • Gefährliche Hunde dürfen nur an Personen zur Aufsicht übergeben werden, die gemäß des Gesetzes die geeignete Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Außerhalb der Wohnung/des Grundstücks gilt für gefährliche Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht (max. 2 Meter lang in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, auf Straßen und Plätzen mit hohem Menschenaufkommen, bei öffentlichen Versammlungen oder Veranstaltungen, in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jungeneinrichtungen)
  • Auf einem eingefriedeten Grundstück dürfen gefährliche Hunde nur mit der Zustimmung des Inhabers/der Inhaberin ohne Maulkorb bzw. Leine geführt werden.
  • Jeder Hund muss fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im zentralen Register angemeldet werden.
  • Es muss eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Hund entstehen, abgeschlossen werden (Deckungssumme mind. 1 Million Euro).

https://magazin.deine-tierwelt.de/hundegesetz-in-hamburg/

Frag bei der Stadt nach. Die macht die Vorgaben.

Und / oder google dir die Hundesteuerverordnung. Ich zB zahle 12,50 für meinen Hund, für einen Listenhund wären es 500.-.


dsupper  23.01.2018, 20:19

12,50 Euro an Hundesteuer?? Ich glaube, ich ziehe in deine Stadt. Ich zahle hier schon für den 1. Hund das 10fache. Halte ich einen zweiten, dann ist für JEDEN der beiden Hunde je 145 Euro fällig, und ab dem 3. Hund für JEDEN 165 EURO!!

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kaltblueterin  23.01.2018, 20:40
@dsupper

Für einen Listi Kat. 2 mit entsprechender Haltungsvoraussetzung bezahlt man in Pfaffenhofeners Region 32,50€, da er quasi zum Betriebsinventar gehört. Das kann ich so bestätigen ;-))

Es ist also auch eine Haltungs- u. Regionsfrage.

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Pfaffenhofener  23.01.2018, 21:32
@dsupper

Ok, ich gebe zu ich habe etwas geschummelt. Normal wären es 25.-. Ich liege nur deswegen bei 12,50, da meine Wohnlage als Einödhof und der Hund somit als Wachhund zählt.

Für den zweiten Hund zahle ich die vollen 30.- ohne Rabatt, da 1 Wachhund ausreichend ist.

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Dein Ansprechpartner wird deine Gemeinde und das Tierheim sein, auch die wussten was vor der Vermittlung zu erfülln ist.

und wenn du danach Googlest findest du bestimmt auch was.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.