Frage zur Hausordnung der DB?
Tach,
ich bin heute beim durchschauen der DB Hausordnung auf folgendes gestoßen:
Verboten ist darin:
1.21 Einsatz von Stativen, Beleuchtungstechniken
und anderen beweglichen Aufbauten
Nur mit Genehmigung zulässig ist:
2.6 Alle gewerblichen Fotos, Film- und Fernsehaufnahmen
Wenn ich also privat für mich ein Foto von dem Fahrzeug mache, ohne das darauf Personen zu erkennen sind (also ohne das Persönlichkeitsrecht zu verletzten), dann kann ich dafür doch nicht aus dem Zug geworfen werden, da ich ja nicht gegen die Hausordnung verstoßen habe, oder?
Ein Hausverbot oder das Verweisen von einer Örtlichkein, muss meines Wissens nach zu jedem Zeitpunkt Begründet sein, da ein Zug ein Ort mit einem Allgemeinem Interesse ist.
Bestimmt findet sich hier jemand, der sich damit auskennt.
MFG
Quelle der Hausordnung:
2 Antworten
"kann ich dafür doch nicht aus dem Zug geworfen werden, da ich ja nicht gegen die Hausordnung verstoßen habe, oder?"
Wenn sich das Personal dadurch gestört oder verletzt fühlt (persöhnlichkeitsrecht) kannst du sehr wohl rausgeschmissen werden. Grade für Lokführer sind Fotos oft unangenehm und völlig nachvollziehbar, wenn diese nicht Fotografiert werden wollen.
Ich selbst gebe klar Zeichen das kein Foto zu machen ist, Sonnenblende runter ziehen, Schluss aktivieren usw. wird dennoch ein Foto von mir gemacht, hat das Konsequenzen.
Ob zu erkennen oder nicht spielt keine rolle. Fühlt sich jemand dadurch belästigt, verstößt du gegen die Hausordnung
Wer soll sich z.b. durch ein Foto von der FIS (Nur mal als Beispiel) belästigt fühlen
Wenn ich zur spät zur Arbeit komme möchte mein Vorgesetzter das als Bestätigung, das es nicht mein Verschulden ist. Ich spreche von der FIS im Fahrgastraum, nicht von der außen-FIS
Spielt keine Rolle.
"Vorgesetzter das als Bestätigung,"
Dafür gibt es Verspätungsnachweise.
Solange auch in der Spiegelung niemand zu erkennen ist, kann man meiner Meinung nach nicht davon sprechen, das jemand dadurch belästigt wird
Du kannst es gerne versuchen auf die Spitze zu treiben, den kürzeren wirst aber du ziehen und im schlimmsten Falle ein Hausverbot erteilt bekommen. Dann kannst du zusehen wie du zur Arbeit kommst
Ist genauso wie mit: Verboten ist: "1.16 Sitzen und liegen auf dem Boden, auf Treppen
und in Zugängen"
Ich sage nur Gamescom Köln, hällt sich keiner dran 🤣
So lange sich niemand gestört fühlt wird das private Fotografieren eher locker gesehen.
Hatte heute einen Kub, der meine, das das generell verboten ist, daraufhin kam ich mit der Hausordnung
Es ist von allen öffentlich zugänglichen und einsehbaren Stellen erlaubt
Ich gehe davon aus, das keine Person darauf zu erkennen ist.