BVG Schwarzfahren bar zahlen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die BVG doch bloß eine Website hätte, auf der man solche Informationen findet...

Äh - Moment...

Jeder Fahrgast ist gemäß der VBB-Tarifbestimmungen dazu verpflichtet, einen gültigen Fahrausweis mit sich zuführen. Tust du das nicht und wirst von unserem Kontrollpersonal erwischt, wird dir ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt, kurz EBE, auferlegt.
Du kannst dieses Entgelt vor Ort im BVG-Kundenbüro (Adresse: An der Michaelbrücke) sowie auch online begleichen.

https://www.bvg.de/de/abos-und-tickets/ticketkontrolle